Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
Noch bis vor gut einem Jahr war der Goldkurs allenfalls für kurze Zeit mal über 2.000 US-Dollar pro Feinunze geklettert. Seitdem hat er eine atemberaubende Rallye hingelegt: Ende Februar stieg er zeitweise auf über 2.950 Dollar. Auf Jahressicht verzeichnen Goldanleger ein Plus von rund 43 Prozent – mehr also, als die durchaus ordentlich performenden Börsen geliefert haben (Beispiel DAX: knapp 30 Prozent).
Wie beim Boom der Kryptowährungen hat auch daran der neue US-Präsident großen Anteil. Insbesondere seit seiner Amtseinführung strebt der Goldpreis nach oben, was von Marktbeobachtern auf die wachsende handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückgeführt wird. Das Edelmetall hat einen Ruf als „sicherer Hafen“ in stürmischen Zeiten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, denn auch der Goldpreis kann potenziell abstürzen. Zweiter wichtiger Preistreiber sind Zukäufe der Notenbanken. So hat kürzlich etwa die chinesische Zentralbank ihre Goldreserven aufgestockt.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland
Kay Hirkow | Keine Kommentare19.02.2025
Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es
lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein
Börsenengagement leisten könnten und würden, widerlegt die aktuelle Statistik: Fast 4
Millionen Aktionäre, also knapp jeder dritte, verdient monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro
netto, weitere 3,9 Millionen liegen unter 2.000 Euro.
Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass Aktienbesitz vor allem in den jüngeren
Altersgruppen immer beliebter wird. So hat sich die Zahl der 14- bis 19-jährigen Aktienanleger
gegenüber dem Vorjahr um 97.000 auf 358.000 erhöht. Einen ähnlich starken Anstieg gab es bei
den 30- bis 39-Jährigen (auf 1,98 Millionen), während alle anderen Altersgruppen leichte
Rückgänge verzeichneten.
Unterm Strich gibt sich die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts,
Henriette Peucker, zufrieden: „Die fast gleichbleibende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern am
Aktienmarkt zeigt, dass inzwischen das Verständnis über die Bedeutung von Aktien, Aktienfonds
und ETFs für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Deutschland zugenommen hat.
Dies ist angesichts von Inflation und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust für breite
Bevölkerungsschichten erfreulich.“
Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen
Kay Hirkow | Keine Kommentare18.02.2025
Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm,
Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100
Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den
Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den
beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei
Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg
wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in
Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung
aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der
Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen
Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen
Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer
seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung
(um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die
Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.
Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die
Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben
unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der
Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der
Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom
allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können
die Versicherten profitieren.
Lange Jahre konnten Emerging-Markets-Anleger auf das robuste Wachstum der chinesischen
Wirtschaft vertrauen. Damit könnte es fürs Erste vorbei sein. Insbesondere der Immobiliensektor
steckt in einer Krise und fällt damit nicht nur als Konjunkturmotor aus, sondern schlägt auch auf
das Konsumverhalten der Chinesen durch. Die kaufen so wenig, dass die Teuerungsrate gen null
tendiert. Im vergangenen November fiel sie auf 0,2 Prozent (aufs Jahr hochgerechnet). Im
direkten Monatsvergleich sind die Preise sogar von Oktober bis November um 0,6 Prozent
gefallen. Damit steht das Deflationsgespenst im Raum. Ein Rückgang des Preisniveaus gilt als
noch brisanter für die Konjunktur als eine Inflation.
Nichtsdestotrotz peilte die Regierung in Peking bis zuletzt ein BIP-Wachstum von 5 Prozent für
2024 an. Wie es im laufenden Jahr und mittelfristig für die chinesische Wirtschaft weitergeht,
entscheidet sich maßgeblich im Weißen Haus in Washington. Dessen neuer Hausherr Donald
Trump hat eine konfrontative Handelspolitik gegenüber Peking angekündigt, die vor allem auf
hohe Zölle setzt.
Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.