Nach der weitgehenden Pleite der Signa Gruppe soll deren Luxusimmobiliensparte Signa Prime
Selection nun von einem Treuhänder abgewickelt werden. Ursprünglich wollte sich das
Unternehmen selbst sanieren, was bei den Gläubigern, die insgesamt 12,8 Milliarden Euro
fordern, für Unmut gesorgt hatte. Das Immobilienportfolio inklusive des KaDeWe in Berlin und
des unfertigen Elbtowers in Hamburg soll nun in drei bis fünf Jahren veräußert werden. So
sollen noch mindestens 30 Prozent der Forderungen bedient werden können, was bei einem
eiligen Notverkauf kaum zu erwarten wäre. Interessenten werden auch für den Weiterbetrieb der
Warenhäuser von Galeria Karstadt Kaufhof gesucht.
Signa-Patriarch René Benko hat derweil Privatinsolvenz angemeldet. Der Zusammenbruch seines
Immobilienimperiums hat sich zur größten Firmenpleite in der Geschichte Österreichs
ausgewachsen. Ausschlaggebend war vor allem ein Mix aus gestiegenen Baukosten und hohen
Zinsen. Im Raum steht aber auch der Verdacht der Geldwäsche, dem die Münchner
Staatsanwaltschaft nachgeht.
Sogenannte Neobroker verschaffen Privatkunden mit kostenlosen Wertpapierdepots und mehr
oder weniger nutzerfreundlichen Apps einen einfachen, digitalen Zugang zu den Kapitalmärkten.
Wie andere Unternehmen auch nutzen sie dabei ihren Kontakt zum Kunden für NewsletterMarketing – und schlagen dabei gern über die Stränge, wie zumindest der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) meint.
Er hat die Newsletter der Anbieter Smartbroker, Scalable Capital, Finanzen.net Zero und Revolut
untersucht und warnt nun vor „problematischen Investmentanreizen“, die zu vorschnellen
Entscheidungen verleiten könnten. So werde etwa bei der Vorstellung von Aktien mit Aussagen
wie „solltest du dich beeilen“ oder „musst du jetzt fix sein“ Handlungsdruck erzeugt. Die
porträtierten Wertpapiere würden gern verlinkt, um so einen One-Click-Schnellkauf zu
ermöglichen bzw. nahezulegen. Häufig werde der Wertpapierkauf bagatellisiert. Unterm Strich
erreichte keiner der vier Newsletter aus Verbraucherschutzsicht einen positiven Gesamteindruck.
Während die konjunkturelle Stimmung in Deutschland zu wünschen übrig lässt, erfreuen sich
viele Anleger in diesen Wochen gegenläufiger Kursentwicklungen. So wurde es im März fast zur
täglichen Medienroutine, neue Rekordstände der Börsenindizes DAX, Dow Jones oder S&P 500
zu vermelden. Der Hauptgrund liegt in Signalen der Notenbanken EZB und Fed, dass die Zinsen
noch in diesem Jahr sinken könnten, im Euroraum eventuell sogar schon im Juni.
Der Bitcoin tat es den Indizes gleich und übersprang den Wert von 65.000 Euro, gefolgt von
anderen Kryptowährungen auf Höhenflug. Noch im letzten Oktober hatte der Bitcoin bei unter
30.000 Euro rangiert. Auch der Goldpreis knackte endlich die psychologisch wichtige Marke von
2.070 US-Dollar je Unze, auf die er in den letzten Jahren mehrmals Anlauf genommen hatte. Im
Anschluss ging es weiter steil bergauf, zeitweise über 2.200 Dollar hinaus. Manche Analysten
halten in den kommenden Monaten auch 3.000 Dollar für realistisch, wenngleich solche
Prognosen mit großer Unsicherheit behaftet sind.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.