Von einem „Todeskreuz“ ist in der Börsensprache die Rede, wenn der kurzfristige Kurswert einer Aktie oder eines Index unten den langfristigen fällt, etwa bei einer Betrachtung von 50 vs. 200 Handelstagen. Das sich daraus ergebende Chartbild kann an ein Kreuz erinnern. Und genau das war nach Ostern bei großen Indizes wie S&P 500 und MSCI World sowie bei Einzeltiteln wie Nvidia und Apple zu beobachten.
Manche Marktteilnehmer werten dies als schlechtes Omen; als der S&P 500 im Jahr 2000 ein „Todeskreuz“ zeigte (Dotcom-Blase), ging es danach noch weitere zwei Jahre lang um bis zu 40 Prozent abwärts. Betrachtet man hingegen alle 25 in den vergangenen 100 Jahren aufgetretenen Kreuze, findet sich kein belastbarer Hinweis für eine besondere Aussagekraft dieser Konstellation. Vielmehr ist sie eine logische Folge einer deutlichen Baisse, ohne dass deren Fortdauer daraus abgeleitet werden könnte. Als Signal zum Verkaufen taugt ein „Todeskreuz“ daher nicht, für diese Entscheidung sollten Anleger handfestere Indikatoren heranziehen.
Jahr für Jahr müssen die europäischen Versicherer Berichte zu ihrer Solvabilität und Finanzlage (Solvency Financial Condition Reports, SFCR) vorlegen. Damit soll ihre Risikotragfähigkeit auch in eventuellen Krisenzeiten sichergestellt werden. Wenn ein Unternehmen eine Solvenzquote von 100 Prozent aufweist, bedeutet das: Selbst in einem extremen Stressszenario, wie es statistisch nur alle 200 Jahre zu erwarten ist, kann es seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden noch erfüllen.
Wie die Zahlen für Ende 2024 nun zeigen, ist die Finanzstabilität der deutschen Gesellschaften durch die anhaltend maue Konjunkturlage nicht gefährdet. Auf 278 Prozent beläuft sich die Solvenzquote in der Schaden- und Unfallversicherung, 295 Prozent sind es sogar in der Lebensversicherung. In dieser machte sich zwar das 2024 geringere Zinsniveau bemerkbar, denn ein Jahr zuvor standen noch 305 Prozent zu Buche. Doch nach wie vor gilt, was Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), anlässlich der Vorstellung der aktuellen Solvenzquoten bekräftigte: „Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass die Versicherer alle Ansprüche jederzeit erfüllen können.“