Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Aktuelle News
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Gut drei Jahre nach der katastrophalen Sturzflut, die vor allem das nördliche Rheinland-Pfalz
und das südliche Nordrhein-Westfalen heimgesucht hat, sind nunmehr über 90 Prozent der
Schadenssumme von den Versicherern an die Geschädigten gezahlt worden. Konkret wurden
circa 7,5 Milliarden Euro an mehr als 200.000 Versicherte überwiesen, gut eine weitere Milliarde
wurde für die noch ausstehenden Arbeiten zurückgestellt. Die Schadenabwicklung dieser bislang
folgenschwersten Naturkatastrophe in Deutschland, bei der über 180 Menschen ihr Leben
verloren, ist damit grundsätzlich abgeschlossen.
Für 2021 eingetretene Schäden durch Naturgefahren mussten die Versicherer insgesamt 15,9
Milliarden Euro aufwenden, da neben der Ahrtal-Sturzflut weitere Überschwemmungen und
zerstörerische Stürme auftraten – so schadenträchtig war bisher kein anderes Jahr. Da
Extremwetterrisiken zunehmen, fordert die Versicherungswirtschaft verstärkte Maßnahmen zur
Prävention und zur Klimafolgenanpassung. Auch die unzureichende Abdeckung mit
Elementargefahrenschutz bleibt ein Thema zwischen Versicherern und Politik – nur gut die
Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat eine entsprechende Police abgeschlossen.
Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.
Auf 1,72 Prozent verringerte sich der durchschnittliche anfängliche Tilgungssatz von
Baufinanzierungen im Mai 2024, der niedrigste Wert seit Juli 2011 (1,64 Prozent). Im April waren
es noch 1,87 Prozent gewesen. Diese Entwicklung läuft darauf hinaus, dass die Laufzeit der
Kredite steigt und insgesamt mehr an Zinsen gezahlt werden muss.
Gleichwohl sehen sich die Kreditnehmer offenbar immer öfter dazu gezwungen, schlechtere
Konditionen zu akzeptieren. Der Hauptgrund liegt in der vergleichsweise hohen
durchschnittlichen Standardmonatsrate, die sich beispielhaft aus einem Darlehen von 300.000
Euro bei 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehnjähriger Zinsbindung
errechnet: Vor zwei Jahren betrug sie noch 1.190 Euro, derzeit liegt sie infolge des gestiegenen
Zinsniveaus bei rund 1.460 Euro. Hinzu kommt der Trend, dass Immobilienkäufer immer weniger
Eigenkapital einbringen, was zu Risikozuschlägen führt. Im Durchschnitt nehmen sie aktuell
299.000 Euro auf und binden sich gut elf Jahre an die Konditionen.
Versicherungen in Leichter Sprache erklärt
16.07.2024
Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
Pflegekosten auf Höhenflug
09.07.2024
Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro
verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im
nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung
zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren
Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen
ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich
mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen.
Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten
Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen
ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege
im ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem
Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je
nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus
oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die lang ersehnte Wende vollzogen und den
Leitzins erstmals seit 2019 wieder gesenkt hat, geben sich Marktbeobachter verhalten
hinsichtlich der makroökonomischen Bedeutung. Große Euphorie an den Märkten trat nicht ein,
da diese die Zinssenkung „bereits eingepreist“ hatten, wie etwa ifo-Präsident Clemens Fuest
erklärte. Seine Erwartung: „Dass weitere Zinssenkungen bald folgen können, ist angesichts
deutlich steigender Löhne und verschobener Zinssenkungen in den USA eher fraglich.“
Auch der Versicherer-Gesamtverband GDV geht von einem zähen Abstieg vom Zinsgipfel aus: „Er
muss und wird länger dauern als der Weg bergauf, denn die Inflation geht nur langsam zurück.
Preise für Dienstleistungen und vor allem die jüngsten Lohnentwicklungen bremsen den
Inflationsrückgang spürbar aus. Vor weiteren Zinsschritten sind daher klare Daten nötig, die
zeigen, dass der Preisdruck sich verlässlich und dauerhaft abschwächt.“
Kurzfristig sollten Anleger daher nicht auf merkliche konjunkturelle Impulse durch die
Zinspolitik setzen. Die sicherheitsorientierten unter ihnen können sich immerhin noch längere
Zeit über ein Zinsniveau freuen, das festverzinsliche Assets vergleichsweise attraktiv macht.
Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
